LPG Nachruestungen, Umruestqualitaet
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LPG Nachrüstungen – Umrüstqualität
Wie erkenne ich eine handwerklich gute Gasnachrüstung

Leider nimmt der Anteil mangelhafter Gasnachrüstungen massiv zu. Defizite gibt es bei der Materialauswahl, bei der handwerklichen Ausführung der Einbauten, sowie in der Parametrierung der Gasanlagen. Die Ursachen sind struktureller Art sowie im Fehlen wirksamer Kontroll- und Prüfinstanzen. Mangelhafte Gaseinbauten führen nicht nur zu Funktionsstörungen sondern stellen für den Autofahrer ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Gasanlagen werden häufig von Einbaubetrieben verbaut, die weder ausreichend geschult sind noch einen hohen Anspruch an ihr Handwerk haben.

Vorsicht ist grundsätzlich immer geboten, wenn Umrüstungen zu sehr niedrigen Preisen angeboten werden. Ein handwerklich gewissenhafter, sauberer und sicherer Gasanlageneinbau ist sehr zeitaufwändig. Ein guter KFZ-Handwerksbetrieb benötigt dafür einen entsprechenden Lohn.

 

Die Entscheidung für eine Gasanlage ist eine Investition für die Zukunft und sollte im Vorfeld so gut wie möglich geprüft werden. Ein mangelhafter Gasanlageneinbau kann nicht nur zu Problemen führen, sondern stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und kann darüber hinaus zu immensen Folgekosten führen. Wir wollen dass Sie sicher und problemlos mit Autogas fahren.

 

Zum Glück gibt auch für den Laien einige Erkennungsmerkmale für einen gute Werkstatt und einen guten Gasanlageneinbau.

 

Was ist vor der Umrüstung zu prüfen:

 

  • Erster persönlicher Eindruck der Werkstatt (Beratung, Sauberkeit). Eine hübsch aufgemachter Internetauftritt mit großen Versprechungen ist noch lange kein Garant für eine gute Umrüstung. Ebenso wenig sind dies scheinbar gute Bewertungen in Internetforen.
  • Welche Gasanlagen werden verbaut. Ein guter Umrüstbetrieb verbaut nur qualitativ hochwertige Gasanlagen und diese in der Regel nur von maximal 2 verschiedenen Herstellern. Billigprodukte erfordern ein häufiges Nachjustieren der Gasanlage, und haben deutlich höhere Ausfallraten von Bauteilen. Das hilft weder dem Kunden noch der Werkstatt.
  • Lassen Sie sich vom Umrüstbetrieb bestätigen, ob es sich bei Ihrer Gasanlage um eine solche handelt, die über den von Hersteller autorisierten Vertriebsweg importiert wurde oder ob es sich um einen Parallelimport handelt. Gasanlagen die über die vom Hersteller  autorisierten Vertriebswege importiert werden, lassen sich häufig auf den Internetseiten der Importeure registrieren.
  • Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Fahrzeugauslieferung mit allen notwendigen Papieren erfolgt. Dies sind eine sogenannte GSP Prüfung nach §41/a StVZO und eine Fahrzeugabnahme vom amtlich anerkannten Sachverständigen nach §19/ in Verbindung mit §21 StVZO, sowie eine vom technischen Dienst ausgestellte Einzel-Abgasbestätigung. Nur mit diesen Papieren ist Ihre Gasanlage bei der Zulassungsstelle eintragungsfähig. Gasanlagen sind in jedem Falle eintragungspflichtig. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs. Vor Gasanlagen nach ECE R115 wird wegen Missbrauchs gewarnt. Die Umsetzung der UN-ECE R115 Regelung in deutsches Recht ermöglicht es, durch Missbrauch eine universelle und nicht fahrzeugspezifisch konfektionierte Gasanlage ohne Prüfung derselben durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV oder DEKRA) in die Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen. Bestehen Sie deshalb beim Einbau einer Gasanlage nach ECE R115 auf eine GSP-Abnahme durch den amtlich anerkannten Sachverständigen oder zumindest auf Vorlage einer fahrzeugspezifischen Einbauanleitung.
  • Lassen Sie sich vom Umrüstbetrieb bestätigen, dass Ihr Motor eine ausreichende Eignung für den Gasbetrieb aufweist. Der Umrüstbetrieb wird Ihnen im Zweifelsfalle ein für die Gasanlage empfohlenes und frei gegebenes elektronisch geregeltes Additivsystem empfehlen. Lassen Sie sich auch vom Umrüstbetrieb über eine mögliche Zusatzversicherung aufklären.

 

Was ist nach der Umrüstung zu prüfen:

 

  • Überprüfen Sie die Vollständigkeit der Papiere. Lassen Sie sich nicht auf Versprechungen des Umrüstbetriebes ein, dass eine zur Eintragung notwendige Abgasbescheinigung nachgeliefert wird. Ein Fahrzeug mit einer nicht positiv abgeschlossenen Abnahme der Gasanlage hat keine gültige Betriebserlaubnis. Bewahren Sie die sowohl die Prüfbescheinigungen der GSP Prüfung als auch die Bescheinigung über die Einhaltung der Abgasemissionen gut auf
  • Lassen Sie sich die Funktion der Gasanlage vom Umrüstbetrieb erklären
  • Lassen Sie sich ein professionelles Service- und Wartungsheft aushändigen. Keine billig zusammengestellte Kopie. Ein professionelles Serviceheft verweist immer auf den von Hersteller autorisierten Vertriebspartner. Die autorisierten Vertriebspartner der Gasanlagenhersteller für die einzelnen Länder finden Se in der Regel auf den Internetseiten der Gasanlagenhersteller.
  • Lassen Sie sich im Motorraum den Einbau der Bauteile zeigen
  • Achten Sie sauber und ohne Scheuerstellen verlegte Gasschläuche
  • Lassen Sie sich bestätigen und zeigen, dass alle Bohrungen und Durchbrüche an der Karosserie auseichend mit Korrosionsschutz versehen wurden
  • Lassen Sie sich die Befestigung des Gastanks zeigen. Die Verwendung von Spannbändern zur Montage von Unterflurtanks ist aus Gründen der Korrosion problematisch. Diese Art der Tankbefestigung sollte jährlich auf Korrosion geprüft werden
  • Lassen Sie sich ebenfalls die Verkabelung der Gasanlage im Motorraum zeigen
  • Lassen Sie sich bestätigen, dass der Einbau der Gasanlage die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten nicht behindert. Ansonsten können nicht unerhebliche zusätzliche Kosten entstehen
  • Lassen Sie sich den Betankungsanschluss zeigen und prüfen Sie diesen bei aufgeschraubten Adapter auf ausreichende Festigkeit. Der Betankungsanschluss sollte handwerklich einwandfrei verbaut sein darf sich nicht erheblich hin und her bewegen lassen
  • Lassen Sie sich vom Umrüstbetrieb den Einbau des Umschalters zeigen. Der Einbau sollte so erfolgt sein, dass Verkleidungsteile nicht mehr als für den Einbau des Umschalters notwendig beschädigt wurden
  • Machen Sie eine Probefahrt in verschiedenen Betriebszuständen. Die Fahrbarkeit darf sich nicht, beziehungsweise nur unwesentlich von der im Benzinbetrieb unterscheiden. Alles andere ist ein Sachmangel und sollte nicht hingenommen werden.
  • Lassen Sie sich bestätigen, dass die Gasleitungen (sofern der Tank in der Reserveradmulde verbaut wurde) über einen Anfahrschutz verfügen. Der Austritt von Gasleitungen am tiefsten Punkt der Reserveradmulde sollte aus Sicherheitsgründen ausreichend gegen Beschädigungen geschützt werden
  • Lassen Sie sich bestätigen, dass eine Betankungsleitung, die im Kofferraum verlegt werden mussten, über eine Zwangsbelüftung verfügt
  • Lassen Sie sich das Typenschild der Gasanlage zeigen. Dieses sollte sich auf der B-Säule am Fahrzeug befinden. Ein Typenschild ist zwingend vorgeschrieben und benennt unter anderem die Hauptbauteile der Gasanlage

 

Verlassen Sie sich nicht auf eine positiv abgeschlossene Fahrzeugabnahme durch den amtlich anerkannten Sachverständigen. Die ist leider kein Garant für eine fachgerecht eingebaute und funktionierende Gasanlage.

Bild 1: Unsachgemäß verbaute und befestigte Komponenten der Gasanlage im Motorraum

 

Bild 2: Sachgerecht verbaute und ausreichend befestigte Komponenten der Gasanlage

 

Bild 3: Unsachgerecht nur mittels einfachen Lochblechen befestigte Gasrails

 

Bild 4: Fachgerecht montiertes Gasrail mit angefertigter Halterung

 

Bild 5: Mangelhafte Verkabelung mit losen Kabeln

 

Bild 6: Mangelhafte Verlegung von Gasschläuchen und mangelhafte Befestigung der Gaskomponenten

 

Mangelhaft verbauter Betankungsanschluss

 

Bild 8: Sauber verbauter Betankungsanschluss

 

Bild 9: Vorschriftsmäßiges Typenschild der Gasanlage mit Benennung der Hauptkomponenten

 

Bild 10: Unsachgemäß verlegte Gasleitung mit Scheuer- und Knickstellen

 

Bild 11: Handwerklich mangelhafte Tankbefestigung ohne Unterfahrschutz der Gasleitungen2014-06-01

 

Bild 12: Vorschriftsmäßig befestigter Gastank mit Anfahrschutz für die Gasleitungen